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Richtlinien
Die Bezuschussung verlangt einige Vorbedingungen.
Der Antragsteller muss seit mindestens sechs Monaten Mitglied in einem
Verein sein, welcher Mitglied im HILFSFONDS DIALYSEFERIEN e. V. ist und der
dem BN e. V. (Bundesverband Niere e. V.) angehört. Außerdem besteht Zuschussberechtigung
nur für Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Die Bedürftigkeit
muss nachgewiesen werden.
Die Antragstellung erfolgt immer über den örtlichen (Landes-) Verein und
wird dort auf sachliche Richtigkeit geprüft.
Gefördert werden jährlich maximal 21 Tage, die Höhe des Zuschusses
errechnet sich aus der Anzahl der Tage, multipliziert mit einem festen Tagessatz
(zur Zeit 21 EUR bzw. 9 EUR pro Kind für Kinder-Ferienaktionen).
Richtlinien des HILFSFONDS DIALYSEFERIEN e. V.
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